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Steinklug

Fristenwächter: die 15-Prozent-Grenze mitzählen

Die Frist läuft taggenau ab Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, nicht ab Notartermin. Wer sie reisst, verliert den Sofortabzug rückwirkend — auch bei einem längst bestandskräftigen Bescheid.

Läuft in
Claude Code
Aufwand
Einmal installieren, dann da
Thema
Steuern
Geprüft
28.08.2026

Hinein

Das Kaufvertragsdatum, der Gebäudeanteil aus der Kaufpreisaufteilung und die Handwerkerrechnungen als PDF oder Tabelle.

Heraus

Eine laufende Summe gegen die Grenze, der Tag, an dem die drei Jahre enden, und je Rechnung die Einordnung mit Begründung.

Was es nicht tut

  • Es entscheidet nicht, ob eine Rechnung Erhaltungsaufwand ist. Es ordnet nach einer festen Liste ein und markiert die Zweifelsfälle.
  • Die Umsatzsteuer bleibt aussen vor. Steht auf einer Rechnung nur ein Bruttobetrag, wird sie als unvollständig gekennzeichnet.
  • Der Gebäudeanteil kommt aus der Kaufpreisaufteilung. Stimmt der nicht, stimmt die Grenze nicht — und beides prüft dieses Werkzeug nicht.
  • Es ist keine Steuerberatung. Die Einordnung ist eine Vorsortierung für das Gespräch, kein Ansatz für die Erklärung.

Holen und einrichten

  1. Ordner in ~/.claude/skills/ entpacken
  2. Claude Code neu starten
  3. Kaufdatum und Gebäudeanteil einmal hinterlegen
  4. Rechnungen in den Ordner legen, sobald sie kommen

Kein Knopf, solange es nichts dahinter gibt. Die Schritte oben zeigen, wie es aussähe.

Von allen Werkzeugen auf dieser Seite ist dieses das einzige, das nach dem Kauf arbeitet. Es prüft nichts vorher, es begleitet drei Jahre — und das ist auch der Grund, warum es überhaupt eines braucht: Eine Grenze, die man einmal prüft, ist keine Grenze, sondern ein Stichtag.

Warum die Frist so leicht reisst

Sie läuft ab dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, nicht ab Notartermin, nicht ab Grundbucheintrag und nicht ab Jahreswechsel. Auf den Zeitpunkt der Abrechnung oder Bezahlung kommt es nicht an. Wer eine Rechnung später bezahlen lässt, verschiebt gar nichts.

Was passiert, wenn sie reisst

Das nachträgliche Überschreiten ist ein rückwirkendes Ereignis. Auch ein Steuerbescheid, der längst bestandskräftig ist, wird dann noch geändert. Deshalb zählt das Werkzeug laufend mit, statt am Ende einmal nachzusehen — zu dem Zeitpunkt wäre die Entscheidung schon gefallen.

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Weitere Werkzeuge

Aktualisiert 28. August 2026 · zuletzt gegen die laufenden Fassungen geprüft am 28.08.2026