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Steinklug

Unterlagen-Zettel: was fehlt vor dem Notartermin

Käufer sind an Beschlüsse gebunden, die vor dem Kauf gefasst wurden — einsehen dürfen sie die Beschluss-Sammlung aber erst als eingetragene Eigentümer. Was man nicht rechtzeitig anfordert, sieht man nie.

Läuft in
Claude Code · Codex
Aufwand
Einmal installieren, dann da
Thema
Kaufen
Geprüft
28.08.2026

Hinein

Der Ordner mit allem, was Verkäufer oder Verwaltung geschickt haben — in beliebiger Benennung, auch als Scan.

Heraus

Eine Liste in drei Spalten: liegt vor, fehlt, ist unvollständig. Dazu ein fertiger Anforderungstext für den Verkäufer.

Was es nicht tut

  • Es prüft die Vollständigkeit, nicht den Inhalt. Dass ein Protokoll vorliegt, heisst nicht, dass darin nichts Teures steht.
  • Zahlungsrückstände einzelner Miteigentümer stehen in Käuferunterlagen regulär gar nicht — ihr Fehlen ist kein Mangel des Satzes.
  • Die Liste folgt einer Checkliste, keiner Rechtspflicht. Was eine bestimmte Verwaltung herausgeben muss, steht woanders.

Holen und einrichten

  1. Ordner in ~/.claude/skills/ entpacken
  2. Claude Code neu starten
  3. Auf den Ordner mit den Unterlagen zeigen

Kein Knopf, solange es nichts dahinter gibt. Die Schritte oben zeigen, wie es aussähe.

Der Satz Unterlagen zu einer Eigentumswohnung ist überschaubar und immer derselbe: Beschluss-Sammlung, die Protokolle der letzten Jahresversammlungen, mehrere Jahresabrechnungen, die Wirtschaftspläne, der Verwaltervertrag, dazu Versicherungen und langfristige Verträge. Trotzdem ist er selten vollständig, wenn er beim Käufer ankommt.

Warum das kein Lesen ist, sondern ein Abhaken

Ein Werkzeug, das Protokolle inhaltlich bewertet, müsste einschätzen, was ein Beschluss bedeutet. Ein Werkzeug, das nur abhakt, muss erkennen, ob ein Dokument da ist — und das ist eine andere Aufgabe mit einer viel niedrigeren Fehlerquote. Der Zettel hört deshalb auf, bevor es interessant wird, und genau darin liegt sein Wert: Er erzeugt die Frage, nicht die Antwort.

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Aktualisiert 28. August 2026 · zuletzt gegen die laufenden Fassungen geprüft am 28.08.2026