Grunderwerbsteuer
GrEStG
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks an. Den Steuersatz legen die Länder fest; er liegt derzeit zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent des Kaufpreises.
Sie ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und der einzige, der sich allein durch die Wahl des Bundeslands um mehrere Prozentpunkte unterscheidet. Der aktuelle Satz ist vor jeder Kalkulation zu prüfen.
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Aktualisiert 24. August 2026