Grundbuch
GBO
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke und der an ihnen bestehenden Rechte. Eigentum, Belastungen und Vorkaufsrechte werden dort eingetragen; erst die Eintragung überträgt das Eigentum.
Abteilung II und III verdienen die meiste Aufmerksamkeit: Dort stehen Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte und Grundschulden, die einen Kauf erheblich verändern können.
Dazu passt
Siehe auch
Aktualisiert 24. August 2026