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Steinklug

Grundbuch

GBO

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke und der an ihnen bestehenden Rechte. Eigentum, Belastungen und Vorkaufsrechte werden dort eingetragen; erst die Eintragung überträgt das Eigentum.

Abteilung II und III verdienen die meiste Aufmerksamkeit: Dort stehen Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte und Grundschulden, die einen Kauf erheblich verändern können.

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Aktualisiert 24. August 2026