Bodenrichtwert
§ 196 BauGB
Der Bodenrichtwert ist der von einem Gutachterausschuss ermittelte durchschnittliche Lagewert für den Boden je Quadratmeter. Er dient als Orientierung bei der Bewertung und bei der Kaufpreisaufteilung.
Er ist ein Durchschnitt für eine Zone, kein Wert für das einzelne Grundstück. Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit können erheblich abweichen.
Dazu passt
Siehe auch
Aktualisiert 24. August 2026