Werbungskosten
§ 9 EStG
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen. Dazu zählen Schuldzinsen, Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwand und die Abschreibung.
Die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten ist der häufigste Streitpunkt mit dem Finanzamt — und der teuerste.
Dazu passt
Siehe auch
Aktualisiert 24. August 2026