Kaufpreisaufteilung
Die Kaufpreisaufteilung verteilt den Kaufpreis auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar — die Aufteilung entscheidet damit unmittelbar über die Höhe der jährlichen Abschreibung.
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe bereit. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sie nicht bindend ist — ein Punkt, der vielen Erwerbern unbekannt ist und bares Geld wert sein kann.
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Aktualisiert 24. August 2026