Teilungserklärung
§ 8 WEG
Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung, mit der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, und bestimmt damit, wer welche Instandhaltung bezahlt.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, ohne sie gelesen zu haben, kauft ein Objekt mit unbekannter Kostenstruktur. Fenster, Balkone und Sondernutzungsrechte an Stellplätzen sind die Stellen, an denen die Zuordnung regelmäßig vom Erwarteten abweicht.
Dazu passt
Siehe auch
Aktualisiert 24. August 2026