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Steinklug

Mietspiegel

§ 558c BGB

Der Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten einer Gemeinde. Er dient als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung und als Orientierung bei der Neuvermietung.

Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre angepasst. Vor Gericht hat er eine stärkere Vermutungswirkung als eine einfache Übersicht.

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Aktualisiert 24. August 2026