Instandhaltungsrücklage
§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
Die Instandhaltungsrücklage ist das angesparte Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ist sie zu gering, drohen Sonderumlagen.
Eine zu geringe Rücklage ist einer der häufigsten Gründe, warum eine auf dem Papier funktionierende Kalkulation nach zwei Jahren kippt. Zur Abschätzung dient häufig die Peterssche Formel.
Dazu passt
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Aktualisiert 24. August 2026