Sonderumlage
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche, von der Eigentümerversammlung beschlossene Zahlung, wenn die Rücklage für eine anstehende Maßnahme nicht ausreicht. Sie ist sofort fällig und nicht auf Mieter umlagefähig.
Für ein fremdfinanziertes Anlageobjekt ist die Sonderumlage das größte kurzfristige Risiko: Sie kommt ohne Vorlauf, wird aus Eigenkapital bezahlt und lässt sich nicht auf die Miete abwälzen.
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Aktualisiert 24. August 2026