Eigentümerversammlung
§ 23 WEG
Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie beschließt über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsmaßnahmen und die Bestellung des Verwalters.
Die Protokolle der letzten drei Versammlungen sagen mehr über ein Objekt als jede Besichtigung: Dort stehen beschlossene Sanierungen, Streitigkeiten und die Zahlungsmoral der Gemeinschaft.
Dazu passt
Siehe auch
Aktualisiert 24. August 2026