Erbbaurecht
ErbbauRG
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen laufenden Erbbauzins.
Objekte auf Erbbaurechtsgrundstücken sind günstiger im Einstand und schwieriger in der Finanzierung. Entscheidend sind Restlaufzeit und die Regelung zur Entschädigung bei Heimfall.
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Aktualisiert 24. August 2026