# Kaufnebenkosten: Was Kapitalanleger wirklich zahlen

> Die Kaufnebenkosten liegen in Deutschland je nach Bundesland und Maklereinsatz zwischen etwa acht und fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Sie bestehen aus Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie einer möglichen Maklerprovision. Für Kapitalanleger ist entscheidend, dass diese Kosten überwiegend nicht sofort abziehbar sind, sondern zu den Anschaffungskosten zählen und nur über die Abschreibung wirken.

**Thema:** Kaufen  
**Form:** grundlagen  
**Aktualisiert:** 23.08.2026  
**Quelle dieser Fassung:** https://steinklug.de/ratgeber/kaufnebenkosten-ueberblick

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Kaufnebenkosten sind der Posten, der eine Kalkulation am zuverlässigsten kippt —
weil er vollständig aus Eigenkapital bezahlt wird und die Bank ihn in der Regel
nicht mitfinanziert.

## Die drei sicheren Posten

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch fallen immer an. Die Notar- und
Grundbuchkosten sind bundeseinheitlich geregelt und liegen zusammen bei etwa
anderthalb bis zwei Prozent.

## Der Posten, der Kapitalanleger anders trifft

Bei der Maklerprovision unterscheidet das Gesetz nach Objektart und danach, ob
der Käufer Verbraucher ist. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird anders
behandelt als wer ein Mehrfamilienhaus kauft.

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## Häufige Fragen

### Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Sie wird von den Ländern festgelegt und liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die Sätze wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert — der aktuelle Wert des jeweiligen Landes ist vor jeder Kalkulation zu prüfen.

### Kann ich die Kaufnebenkosten steuerlich absetzen?

Überwiegend nicht sofort. Sie gehören zu den Anschaffungskosten und wirken nur über die Abschreibung — und auch dort nur anteilig im Gebäudeanteil, nicht im Anteil für Grund und Boden.

### Muss ich als Kapitalanleger die Maklerprovision teilen?

Das hängt vom Objekt ab. Beim Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher greift das Teilungsgebot, beim Mehrfamilienhaus nicht. Diese Unterscheidung ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.

## Quellen

- [Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 656a ff. BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) — abgerufen 23.08.2026
- [Grunderwerbsteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/) — abgerufen 23.08.2026

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Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
