# Erste Eigentumswohnung prüfen: die Reihenfolge

> Die Prüfung einer Anlagewohnung folgt einer festen Reihenfolge: erst die Zahlen, dann die Unterlagen, zuletzt die Besichtigung. Wer zuerst besichtigt, hat sich emotional bereits entschieden. Die Mietrendite sortiert vier von fünf Objekten in zwei Minuten aus. Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen anschließend, welche Kosten wirklich auf den Eigentümer zukommen.

**Thema:** Kaufen  
**Form:** anleitung  
**Aktualisiert:** 23.08.2026  
**Quelle dieser Fassung:** https://steinklug.de/ratgeber/erste-eigentumswohnung-pruefen

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Die meisten ersten Käufe scheitern nicht am Objekt, sondern an der Reihenfolge.
Wer zuerst besichtigt und danach rechnet, hat sich emotional schon entschieden.

## Zuerst die Zahlen

Bevor ein Termin vereinbart wird, steht die Mietrendite. Sie kostet zwei Minuten
und sortiert die meisten Objekte aus. Erst danach lohnt der Weg.

## Dann die Unterlagen

Die Teilungserklärung entscheidet, welche Instandhaltung den Eigentümer trifft
und welche die Gemeinschaft trägt. Die Hausgeldabrechnung zeigt, was tatsächlich
anfällt. Die Protokolle zeigen, was noch kommt: beschlossene Sanierungen,
Streitigkeiten, Sonderumlagen.

## Erst zum Schluss die Besichtigung

Was man sieht, ist selten das Teure. Was man in den Protokollen liest, ist es
fast immer.

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## Häufige Fragen

### Welche Unterlagen brauche ich vor der Besichtigung?

Exposé, Grundriss, Hausgeldabrechnung der letzten drei Jahre, die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Ohne diese fünf Dokumente ist eine Besichtigung ein Spaziergang, keine Prüfung.

### Ab welcher Mietrendite lohnt sich eine Wohnung?

Eine pauschale Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist der Cashflow nach nicht umlagefähigen Kosten und Kapitaldienst, nicht die Bruttorendite aus dem Exposé.

### Was ist der häufigste Fehler beim ersten Kauf?

Die Instandhaltungsrücklage wird nicht geprüft und der nicht umlagefähige Teil des Hausgelds vergessen. Beides zusammen verschiebt den monatlichen Cashflow regelmäßig um mehrere hundert Euro.

## Quellen

- [Wohnungseigentumsgesetz (WEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/) — abgerufen 23.08.2026
- [Statistisches Bundesamt: Baupreise und Immobilienpreisindex](https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html) — abgerufen 23.08.2026

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Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
